Einladung zur virtuellen Mitgliederversammlung 2022

des MIG Jena e.V.

 

Liebe Mitglieder MIG Jena,

hiermit lade ich Euch herzlich im Namen des Vorstands zur Mitgliederversammlung. Diese findet in diesem Jahr im Schatten der Corona-Pandemie und weitreichender Versammlungsverbote statt, deshalb werden wir die Mitgliederversammlung als virtuelle Veranstaltung gestalten. Das bedeutet, dass die Mitglieder sich ausschließlich im Rahmen einer Videokonferenz dazuschalten.

Ort: virtuell im Internet (per Zoom-Meeting)

Zeit: Donnerstag, den 10. März 2022, 19:00 – 20:30 Uhr

Für die virtuelle Übertragung nutzen wir den Anbieter Zoom. Die Teilnahme ist ganz unkompliziert: Alle Angemeldeten erhalten einen Link und ein Passwort. Damit kommt Ihr direkt in den virtuellen Meetingraum. Eine Teilnahme ist per Computer, Laptop, Tablet/iPad oder auch per Smartphone möglich. Damit wir alle einander sehen und hören können, sind Kamera und Mikrofon von Vorteil. Die meisten modernen Geräte haben eine integrierte Kamera und ein integriertes Mikrofon; ansonsten sind eine Webcam und ein Headset ratsam.

Um Anmeldung bitten wir bis spätestens Mittwoch, den 9. März 2022, entweder per E-Mail an info@mig-jena.de oder telefonisch unter 01769 5262247.

Bei Rückfragen meldet Euch einfach bei uns – wir hoffen, wir können alle Fragen beantworten und eine möglichst reibungslose Teilnahme für alle ermöglichen!

Wie freuen uns Euch am 10.03.2022 möglichst fröhlich und vor allem gesund im virtuellen Raum wiederzusehen!

Mit herzlichen Grüßen im Namen des Vorstands

Michail Bermann

Tagesordnung Mitgliederversammlung 2022

Donnerstag, den 10. März 2022

 

ab 18:45 Uhr Ankommen mit virtuellem Kaffeetrinken Einladung zur virtuellen Mitgliederversammlung 2022 des MIG Jena e.V.

19:00 Uhr TOP 1: Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit

TOP 2: Wahl der Versammlungsleiter/in und der Protokollant/in

TOP 3: Ergänzungen zur und Verabschiedung der Tagesordnung

TOP 4: Jahresbericht 2020/21 des Vorsitzenden / M. Bermann

TOP 5: Kassenbericht 2020/21 /  M. Ogulev

TOP 6: Berichte Abteilungsleiter

TOP 7: Satzungsänderung / Abstimmung

TOP 8: Mitgliedsbeitraganpassung

  1. 10 min virtuelle Kaffeepause

TOP 9: Entlastung des Vorstandes

TOP 10: Die Wahl des Vorstandes des MIG Jena e.V.

TOP 11: Sonstiges und Termine

20:30 Uhr Ende

Wir hoffen sehr, dass diese Mitgliederversammlung stattfinden kann. Sie schafft unter anderem die Voraussetzungen, künftig Mitgliederversammlungen auch online zu veranstalten.

Das Vereinsrecht sieht vor, eine zu ändernde Satzung allen Mitgliedern vorab zur Verfügung zu stellen.

Deshalb erhaltet Ihr heute den Entwurf für eine neue Satzung. Im Detail sind diese neuen Ergänzungen folgende:

 

Alte Fassung

 

 

Überarbeitete Fassung

 

§ 2. Ziele des Interkulturellen Vereins

Austausch und Zusammenarbeit mit kulturellen Vereinen aus den Ländern der ehemaligen GUS-Republiken.

§ 2. Ziele des Interkulturellen Vereins

Internationale kulturelle Zusammenarbeit und Austausch mit anderen Vereinen.

I. MITGLIEDSCHAFT

§ 4.

II. MITGLIEDSCHAFT

§ 4.

Die Mitgliedschaft kann zum Ende eines Kalenderquartals gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt vier Wochen.

 

§ 5. Rechte und Pflichten der Mitglieder

1. Jedes Mitglied hat das Recht auf aktive Teilnahme am Vereinsleben, insbesondere das Recht auf Teilnahme an der Mitgliederversammlung, das Rede-, Antrags-, Auskunfts- und Stimmrecht sowie das Wahlrecht.

2. Die Mitglieder haben  haben in der Mitgliederversammlung gleiches Stimmrecht. Eine Übertragung des Stimmrechts ist nicht zulässig.

3. Jedes Mitglied hat das Recht, die Berufung der Mitgliederversammlung zu verlangen, die Ergänzung der Tagesordnung zu fordern.

 

§ 5. Rechte und Pflichten der Mitglieder

 

1. Jedes Mitglied hat das Recht auf aktive Teilnahme am Vereinsleben.

 

2. Die volljährigen Mitglieder haben das Recht auf Teilnahme an der Mitgliederversammlung, das Rede-, Antrags-, Auskunfts- und gleiches Stimmrecht sowie das Wahlrecht. Eine Übertragung des Stimmrechts ist nicht zulässig.

 

 

3. Jedes volljährige Mitglied hat das Recht, die Berufung der Mitgliederversammlung zu verlangen, die Ergänzung der Tagesordnung zu fordern.

 

§ 6. Beiträge

1. Die beitragspflichtigen Mitglieder gemäß § 4 (1) leisten einen Monatsbeitrag, dessen Höhe auf einer Mitgliederversammlung festgelegt wird.

 

§ 6. Beiträge

1. Die beitragspflichtigen Mitglieder gemäß § 4 (1) leisten den Jahresbeitrag spätestens bis zum 31. März des laufenden Jahres, dessen Höhe auf einer Mitgliederversammlung festgelegt wird.

 

 

III. ORGANE DES VEREINS

§ 8. Organe des Vereins sind:                   1. die Mitgliederversammlung;

der Vorstand;

Kassenprüfer.

 

 

III. ORGANE DES VEREINS

§ 8. Organe des Vereins sind:

1. Mitgliederversammlung

2. Vorstand

3. Beirat

 

§ 9. Vorstand

Der Vorstand besteht aus

•                     dem Vorsitzenden;

•                     einem gleichberechtigten Stellvertreter;

•                     dem Schriftführer;

•                     dem Schatzmeister;

•                     einem Besitzern.

Zwei Mitglieder des Vorstands sind gemeinsam zur Vertretung des Vereins im Sinne des BGB vertretungsberechtigt.

Scheidet ein Mitglied des Vorstands vor Ablauf seiner Amtsdauer aus, wird der Vorstand für den Rest der Amtsdauer des ausscheidenden Mitgliedes durch Zu Wahl in einer Mitgliederversammlung ergänzt. Ausscheidende Vorstandsmitglieder müssen durch die Mitgliederversammlung entlastet werden.

 

§ 9. Vorstand

Der Vorstand besteht aus mindestens:

•                     dem Vorsitzenden;

•                     einem gleichberechtigten Stellvertreter;

•                     dem Schatzmeister;

Jedes Mitglied des Vorstands ist allein zur Vertretung des Vereins im Sinne des BGB vertretungsberechtigt und besitzt das Einzelvertretungsrecht.

Scheidet ein Vorstandsmitglied vorzeitig aus, so wird an dessen Stelle durch die nächste Mitgliederversammlung für den Rest der Amtszeit ein neues Vorstandsmitglied gewählt. Bis dahin, sowie in Fällen langdauernder Verhinderung, berufen die übrigen Vorstandsmitglieder ein Ersatzmitglied.

§ 10. Kassenprüfer

Die Mitgliederversammlung wählt für die Dauer von zwei Jahren zwei Kassenprüfer.

§ 10. Kassenprüfer

Die Mitgliederversammlung wählt für die Dauer von zwei Jahren einen Kassenprüfer.

 

§ 13. Verfahren, Beschlüsse

1. Die Mitgliederversammlung wird schriftlich durch den Vorstand einberufen. Die Einberufung muss mindestens 14 Tage vor dem Versammlungstermin erfolgen und die vom Vorstand vorgeschlagene Tagesordnung enthalten. Die Frist gilt als gewahrt, wenn die Einladung an die letzte bekannte Anschrift des Mitgliedes 14 Tage vor der Mitgliederversammlung zu Post gegeben worden ist.

 

§ 13. Verfahren, Beschlüsse

1. Die Mitgliederversammlung wird in Textform durch den Vorstand einberufen. Die Einberufung muss mindestens 14 Tage vor dem Versammlungstermin erfolgen und die vom Vorstand vorgeschlagene Tagesordnung enthalten. Die Frist gilt als gewahrt, wenn die Einladung 14 Tage vor der Mitgliederversammlung per Aushang am Infokasten im Vereinsheim oder über die Internetseite des Vereins gegeben worden ist.

Es dürfte nicht praktikabel sein, den gesamten Text bei der Mitgliederversammlung durchzuarbeiten.

Daher bitten wir Euch, Fragen dazu bis zum 09.03.2022 an Herrn Bermann.